Die GFK-Produkte von M.M. werden unter voller Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) geplant und hergestellt, die den Umgang mit chemischen Stoffen regelt.
Die Produkte von M.M. werden im Sinne der Verordnung als „Erzeugnisse” eingestuft. Das bedeutet, dass M.M. vor allem die Verpflichtung hat, sicherzustellen, dass die in ihnen verarbeiteten Materialien keine gefährlichen chemischen Stoffe oberhalb der gesetzlichen Grenzwerte enthalten.
Wie gewährleistet M.M. die Konformität?
- Dialog mit den Lieferanten: M.M. arbeitet aktiv mit den eigenen Rohstofflieferanten (Harze, Glasfasern, Additive usw.) zusammen, um sicherzustellen, dass keine der im Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgeführten beschränkten Substanzen in den Produkten von M.M. enthalten ist.
- Überwachung besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC): M.M. überprüft, dass die eigenen Erzeugnisse keine „besonders besorgniserregenden Stoffe” (SVHC) in Konzentrationen über 0,1 Gewichtsprozent des Produkts enthalten. Dabei handelt es sich um Stoffe, die schwere Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt haben können.
- Laufende Aktualisierung: Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) aktualisiert regelmäßig die Liste dieser Stoffe (die „Kandidatenliste”). M.M. verfolgt diese Aktualisierungen fortlaufend, um eine dauerhafte Konformität zu gewährleisten und alle Mitteilungspflichten entlang der eigenen Lieferkette zu erfüllen.
Das Engagement von M.M. zielt darauf ab, ein Produkt anzubieten, das nicht nur leistungsstark und von hoher Qualität ist, sondern auch sicher für Mensch und Umwelt – im vollen Einklang mit den strengsten europäischen Vorschriften.
